Behauptung: Der Migrationspakt zwingt die Schweiz zu Gesetzesanpassungen

Zwar auferlegt der Pakt keinem Land zwingende Verpflichtungen. Er formuliert politische Ziele und einen Werkzeugkasten an möglichen Massnahmen, um diese Ziele umzusetzen. Dennoch hat der Bundesrat den Pakt analysiert, wie wenn es ein bindender Staatsvertrag wäre, um herauszufinden, ob diese Ziele allenfalls später zu einem Druck führen könnten, dass die Schweiz Gesetze anpassen muss.

Das Resultat: In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Die einzige Ausnahme ist die Empfehlung im Pakt, keine Administrativhaft für Kinder unter 18 Jahren einzuführen. Der Bundesrat hat dazu klar festgehalten, dass er weiterhin wie heute in Ausnahmefällen auch Ausschaffungshaft für Kinder unter 18 Jahren als nötig erachtet.

QUELLE: Analyse des Bundesrates im Detail (Annex 1, ab Seite 42 im PDF)